RA Schuldnerberatung in Dortmund
Schuldenfrei mit uns!
Mit diesem Pfändungsrechner werden keine Daten erhoben. Die eingegebenen Werte werden ausschließlich für die aktuelle Berechnung entnommen und werden nicht gespeichert. Auch werden keine personenbezogenen Daten ermittelt!
Nutzen Sie unseren Pfändungsrechner und die Pfändungstabelle. Wieviel wird vom Einkommen gepfändet ? Lohnpfändung und Einkommenspfändung dürfen zur Sicherung der Existenz nur bis zu einer Pfändungsgrenze erhoben werden. Sie können Ihren Freibetrag errechnen.
Durch die Angabe des Nettoeinkommen und der unterhaltspflichtigen Personen in Ihrem Haushalt wird die Berechnung der Pfändungssumme und der sich daraus ergebende Freibetrag errechnet.
Sie können Ihre Daten natürlich auch aus der Pfändungstabelle entnehmen.
In bestimmten Fällen ist eine Änderung der normalen Pfändungsgrenzen möglich. Diese muss beantragt werden, bevor das Vollstreckungsgericht über eine Änderung entscheidet. Auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht ebenfalls den pfändbaren Lohnanteil verringern und somit die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Gründe hierfür können besondere berufliche Werbungskosten, Krankheitskosten usw. sein. Am besten Sie füllen den Antrag gemeinsam mit Ihrer Schuldnerberatung aus.
Jedoch kann der Schuldnerberater nur bei bestehendem Klientenverhältnis tätig werden.
Gut zu wissen: Nur wegen einer Lohnpfändung darf ein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. Besondere Ausnahme stellen hier Arbeitnehmer in besonderer Stellung (Kassierer, Prokurist usw.) dar. Dennoch sollten Sie vermeiden, dass Ihr Einkommen gepfändet wird und deshalb ist der Besuch einer professionellen Schuldnerberatung immer ratsam.
Unser Service für Sie: Durch unsere Schuldnerhilfe erhalten Sie alle Antworten und zusammen holen wir Sie wieder aus den Schulden raus. Rufen Sie unverbindlich bei unserer Schuldner-Hotline unter ☎ 0231 - 997 73 600 an!