RA Schuldnerberatung in Dortmund
Schuldenfrei mit uns!
Wer sind wir? Wir sind ein Team von Spezialisten, die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können. Hilfe bei Insolvenz anmelden oder beantragen. Info zu Ablauf einer Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenzantrag - Privatinsolvenz Dortmund
Als Privatperson, die nie selbständig war oder ist und weniger als 20 Gläubiger hat (üblicherweise „Verbraucher“ genannt), müssen Sie zuerst einmal eine nach § 305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle mit der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beauftragen - Privatinsolvenz Dortmund
Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle, wie wir, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt hat. Das übernehmen wir für Sie.
Es findet ein kostenfreier und unverbindlicher Erstberatungstermin statt (Dauer: 1 – 2 Stunden) Sofern Sie sich dann zu unserer Beauftragung entschließen, übernehmen wir für Sie den weiteren Briefwechsel mit Ihren Gläubigern. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird durch uns eingeleitet. Sie müssen uns lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen.
Sie brauchen im weiteren Verlauf keine weiteren Termine in unserem Büro wahrnehmen Ansonsten kommunizieren wir telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen.
Wenn Sie Fragen zur Schuldenbereinigung oder Privatinsolvenz haben, melden Sie sich einfach bei uns. Lieber einmal zu viel als zu wenig - Privatinsolvenz Dortmund
Sofern notwendig, erstellen wir für Sie auch die P-Konto-Bescheinigung zum Schutz Ihres Kontoguthabens.
Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln dann bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt. Dann werden wir Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Es wird den Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung angeboten, die mindestens dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens entspricht. Dieser pfändbare Teil des Einkommens wird anhand der Pfändungstabelle gemäß § 850 c Abs. 3 ZPO ermittelt. Es werden Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatten) berücksichtigt.
Die monatliche Rate, die dem pfändbaren Teil oder der Mindestrate von 30,00 € entspricht, wird längstens für die Laufzeit von 6 Jahren angeboten und nach Quoten auf die einzelnen Gläubiger verteilt. D. h. der Gläubiger mit der höchsten Forderung bekommt nach Quote den größten Teil der monatlichen Rate angeboten, sodass die angebotene Rate fair auf alle Gläubiger verteilt wird - Privatinsolvenz Dortmund. Die Tabelle erhalten Sie bei uns im Rahmen der persönlichen Beratung. Stimmen alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zu, zahlen Sie, wie vereinbart die monatliche Rate. Und sind nach längstens 6 Jahren schuldenfrei ohne einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.
Der Vergleichsvorschlag ist Ihr Angebot an die Gläubiger, das angenommen oder abgelehnt aber nicht abgewandelt werden kann.
Eigensicherung und Sicherung unterhaltsberechtigter Personen gehen vor.
Der Vergleichsbetrag muss über die gesamte Laufzeit des Vergleichs realistisch leistbar sein.
Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich Privatinsolvenzantrag)!
Stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zu, scheitert dieses und wir können für Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen - Privatinsolvenz Dortmund
Der Insolvenzantrag ist ein umfangreiches Antragsformular, welches wir für Sie selbstverständlich fachlich kompetent ausfüllen und an das zuständige Insolvenzgericht übersenden.
Sie brauchen dabei im Regelfall nicht an einem gerichtlichen Termin teilnehmen. Der zuständige Richter fasst einen Beschluss und ordnet Ihnen einen Insolvenzverwalter bei. Sie werden hierüber schriftlich per Post in Kenntnis gesetzt.
Der Insolvenzverwalter prüft dann anhand des durch uns ausgefüllten Antrages, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, welches die bescheidene Lebensführung übersteigt, z. B. Immobilien, Grundstücke, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände etc.. Dieses würde verwertet werden. Auch der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens müsste von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.
Das Insolvenzverfahren läuft dann längstens 6 Jahre. Nach 3 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung und werden von Ihren Schulden, die vor Insolvenzantragstellung entstanden sind, befreit - Privatinsolvenz Dortmund.
Im Insolvenzverfahren sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzukommen, d. h. jegliche Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, anderenfalls könnte Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden - Privatinsolvenz Dortmund